Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines:
1. Wir legen unseren Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Mit der Auftragsteilung anerkennt der Vertragspartner unsere Bedingungen
2. Entgegenstehenden Bedingungen widersprechen wir hiermit. Sie gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen und die vertraglich geschuldete Lieferung / Leistung vorbehaltlos erbringt.
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
Vertragsabschluss / Vertragsinhalt:
1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der vereinbarten Leitungen zustande. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich mitzuteilen.
2. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluss sind schriftlich niederzulegen, andere als die niedergelegten sind nicht getroffen. Schriftform gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Änderungen, einschließlich der Vertragsaufhebung als vereinbart.
Preise und Zahlungen:
1. Die Preise sind Nettopreise in EUR ohne Verladung, Verpackung, Fracht, etwaiger, nur aufgrund besonderer Vereinbarungen abzuschließender Versicherungen und ohne Umsatzsteuer. Diese Positionen werden zusätzlich berechnet, soweit sie anfallen.
2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Diskont- und Einziehungsspesen entgegengenommen.
3. Der Vertragspartner darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen und nur dann ausgeübt werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Lieferung und Lieferverzug:
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss oder wenn dies später liegt, nach Klärung offener technischer Fragen. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, beginnen Lieferfristen erneut zu laufen.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaftsanzeige abgesandt wurde.
3. Der Vertragspartner kann uns 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Erst mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Wird eine zu kurze Frist gesetzt, gilt eine Frist von angemessener Länge.
4. Beruht unser Verzug auf leichter Fahrlässigkeit, ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
5. Wir beschränken unsere Haftung im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, wenn wir im Verzug sind.
6. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die in Ziff. 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und eine angemessene Anlauffrist. Als solche Betriebsstörung gilt auch wenn wir unverschuldet von unserem Lieferanten mit den Gütern, die wir zu liefern haben, verspätet oder mangelhaft beliefert werden.
Gefahrenübergang / Lieferung / Kontrolle / Rügepflicht:
1. Die Gefahr geht unbeschadet etwaiger Montageverpflichtungen mit Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Hauses auf den Auftraggeber über.
2. der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel – auch im Fall der Weiterveräußerung – zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich längstens innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich zu rügen.
Gewährleistung:
1. Bei nicht nur unerheblichen Sach- und Rechtsmängeln sind wir ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung wie folgt berechtigt:
Wir sind berechtigt, 2 x nachzubessern. Ergibt sich aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen, dass die Nachbesserung damit noch nicht fehlgeschlagen und dies dem Vertragspartner zuzumuten ist, sind wir zu weiteren Nachbesserungen berechtigt.
2. Ist diese Nachbesserung fehlgeschlagen, ist der Vertragspartner berechtigt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und das Recht auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
3. Die Verlängerungsfrist beträgt 12 Monate.
4. Bei Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls 12 Monate.
Ausschluss von Schadenersatz / Haftungsbegrenzung:
1. Beruht unsere Verpflichtung zu Schadensersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzen wir unsere Schadensersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
2. Beruht unsere Verpflichtung zu Schadensersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten, schließen wir unsere Schadensersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen aus, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
3. In allen Fällen einer Haftung auf Schadensersatz aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung, gleich welcher Rechtsgrundlage, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz, wird unsere Haftung auf Schadensersatz auf den vertragstypischen. Vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Auf Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung.
5. Werden wir auf Schadensersatz aus Produzentenhaftung nach § 823 BGB (deliktische Anspruchsgrundlage für Fahrlässigkeit) in Anspruch genommen, begrenzen wir unsere Haftung über die vorstehenden Bestimmungen hinaus auf die Höhe der Deckungssumme unseres Haftpflichtversicherers. Soweit die Versicherung nicht oder nicht vollständig eintritt, bleibt unsere Haftung, begrenzt auf der Höhe der Versicherungssumme unberührt. Ist die Versicherungssumme nicht schadens-, vertrags-, sachtypisch abgeschlossen, begrenzen wir unsere Haftung in diesen, begrenzen wir unsere Haftung in diesen Fällen auf den schadens-, vertrags- und/oder sachtypischen Schadensbetrag.
Eigentumsvorbehalt:
1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrunde liegenden Liefervertrag vor.
2. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner ist verpflichtet, in allen Fällen die Liefergegenstände unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren.
3. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendiger Unterlagen zu benachrichtigen.
4. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiterzuveräußern, so lang er nicht in Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages mit uns die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.
5. Ebenso wie eine Pfändung durch uns gilt die Rücknahme nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.
6. Beträge, die der Vertragspartner aus abgetretenen Forderungen einzieht, sind bis zur Überweisung an uns gesondert zu führen, um Verrechnungen und/oder Aufrechnungen mit debitorisch geführten Bankkonten auszuschließen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
ECO-ENERGY-SOLUTION EUROPE GmbH
Schelklinger Strasse 1
89143 Blaubeuren
Fax: +49-(0)7344-92 20 51
E-Mail: info@eco-energy-solution-europe.eu
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück-zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Datenerhebung / Datenschutz
1 Der Kunde wird davon in Kenntnis gesetzt, dass sein Name, seine Anschrift und weitere zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten gespeichert werden. Soweit Naturburg sich zur Erbringung von Leistungen, die dem vertragsgemäßen Zweck dienen, Dritter bedient, ist ECO-ENERGY-SOLUTION EUROPE GmbH berechtigt, dem Dritten die Daten des Kunden offen zu legen.
2 Um eine reibungslose Durchführung jeder Bestellung zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei einer Änderung der Kundendaten sind die Änderungen ECO-ENERGY-SOLUTION EUROPE GmbH mitzuteilen.
3 Falls auf Rechnung oder Lastschrift bezahlt wird, werden zum Zwecke der Bonitätsprüfung, einmalig personenbezogenen Kundendaten (Name, Adresse) an die InFoScore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden übermitteln. Die InFsoScore Consumer Data GmbH behandelt diese Daten absolut vertraulich im Einvernehmen und unter Überwachung der Bundesdatenschutzbehörde. Sie prüft lediglich einmal und ohne Speicherung der Daten, ob der Kunde in seinem Zahlungsverhalten bisher negativ aufgefallen ist. Die Daten werden nach erfolgter Prüfung umgehend gelöscht. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
4 Auf unserer Webseite ist Google Analytics im Einsatz. Weitere Informationen finden Sie unter 8.1 Datenschutzhinweise von Google Inc.
Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft hier widersprochen werden.
5 ECO-ENERGY-SOLUTION EUROPE GmbH garantiert die Sicherheit Ihrer Daten und verkauft Ihre Daten nicht an Dritte weiter.
6 Cookies
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Rechtswahl / Gerichtsstand:
1. Allen Verträgen liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) zugrunde.
2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Ulm.
3. Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Scheck- und Wechselklagen, wenn der Vertragspartner Ist-Kaufmann ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.